Heinersreuth ist kein Luftkurort

Biogasanlagen in Heinersreuth sorgen ständig für Geruch

Gestank der Biogasanlagen setzt den Bewohnern zu

Heinersreuth ist von vier Biogasanlagen eingekreist. Abhängig von den Windverhältnissen weiß man sofort, wo der Gestank herkommt. Aus westlicher Richtung zieht der Geruch von Tannenbach bzw. Vollhof herüber. Dort befinden sich die Anlagen der Familien Hacker und Hahn. Für Geruch aus nordöstlicher Richtung ist die Biogasanlage Rotmaintal an der B85 kurz nach dem Schlachthof Bayreuth verantwortlich. Die vierte Anlage schließlich liegt in südöstlicher Richtung im Bayreuther Ortsteil Unterobsang, besser bekannt als Mosing. Besonders an heißen Tagen müssen die Einwohner des Ortes Heinersreuth einiges aushalten und können die Fenster in den Abendstunden kaum zum Lüften öffnen. Wer im Juli an auf B85 an der Rotmaintal-Anlage vorbeifährt, wird schnell die Fenster des Wagens hochdrehen, so bestialisch stinkt es nach vergorener Gülle oder ähnlichen Fäulnisstoffen.

Die gesetzlichen Regelungen geben Freiräume für Betreiber

In Deutschland gelten für den Immissionsschutz im Hinblick auf Geruchsbelästigungen durch Biogasanlagen spezifische Regelungen, die im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie in den zugehörigen Verordnungen und technischen Anleitungen verankert sind. Zu den zentralen Regelwerken gehören insbesondere die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) und die Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL). Diese Normen regeln die zulässigen Immissionswerte und die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Geruchsemissionen. Zulässige Geruchsbelastungen werden in Prozentsätzen der Jahresstunden ausgedrückt. Für Wohngebiete gilt beispielsweise, dass Geruchsstunden 10 % der Jahresstunden nicht überschreiten sollen, für Mischgebiete 15 % und für Gewerbegebiete 20 %.

Was können Bürger gegen Geruchsbelästigungen unternehmen?

Betroffene Bürger sollten systematisch Geruchsbeschwerden dokumentieren, um die Häufigkeit, Dauer und Intensität der Belästigungen nachzuweisen. Hierbei kann ein Geruchsprotokoll hilfreich sein, welches folgende Bestandteile haben sollte:

  • Datum und Uhrzeit: Genaues Datum und die Uhrzeit des Auftretens der Geruchsbelästigung notieren
  • Geruchsstärke: Die Intensität des Geruchs auf einer Skala (z. B. 1 = kaum wahrnehmbar, 6 = sehr stark) bewerten
  • Geruchsbeschreibung: Beschreibung des Geruchs (z. B. faulig, stechend, süßlich)
  • Wetterbedingungen: Angabe der vorherrschenden Wetterbedingungen (Windrichtung, Windgeschwindigkeit, Temperatur)

Daran anschließend sollte die zuständige Behörde angesprochen werden. Für die Gemeinde Heinersreuth ist die Abteilung „Immississionschutz“ im Landratsamt Bayreuth zuständig. Die Behörde könnte dann eine Untersuchung einleiten. Wenn dieses Vorhaben aus Sicht der Betroffenen scheitert, müssten eigene Gutachten beauftragt werden. Dazu zählen olfaktometrische Messungen, welche die Bestimmung der Geruchsstoffkonzentration in der Luft enthalten oder Geruchsimmissionsmessungen, wobei über einen längeren Zeitraum Geruchsproben in der Umgebung der Biogasanlage genommen und analysiert werden, um die Geruchsstunden zu ermitteln. Letztlich können Sachverständige für Immissionsschutz umfassende Gutachten erstellen, die neben olfaktometrischen Messungen auch meteorologische Daten und Modellierungen der Geruchsausbreitung berücksichtigen. Es muss nicht erwähnt werden, dass diese Privatgutachten sehr teuer sein können und für Einzelpersonen kaum bezahlbar sind.

Aufgaben der Betreiber sind ebenfalls geregelt

Betreiber von Biogasanlagen müssen sicherstellen, dass geruchsarme Verfahren verwendet werden, d.h die Vergärung und Behandlung der Biomasse muss möglichst geruchsarm gestaltet werden. Weiterhin sind Gärreste in geschlossenen Behältern zu lagern und abzugedecken. Dritten muss die Abluft aus dem Fermentationsprozess und der Gärrestlagerung durch Biofilter oder andere geeignete Abgasbehandlungsanlagen gereinigt werden und viertens muss die Anlage regelmäßig auf Leckagen und Funktionsfähigkeit der Emissionsminderungsmaßnahmen überprüft werden.

Gemeinsam etwas erreichen

Die oben genannten Ausführungen zeigen, dass einzelne Bürger mit dem Umgang von Geruchsproblemen schnell überfordert sind. Der Umgang mit Behörden ist zäh und Rechtsgutachten sind unfassbar teuer. Gemeinsam lässt sich im Umgang mit Behörden mehr erreichen und auch eine Kostenteilung machen Gutachten erschwinglicher. Schreiben Sie eine Email an kontakt@gmeindeh.de, wenn Sie mit Geruchsproblemen zu kämpfen haben.

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